V&A Advocaten ist bestrebt, Dienstleistungen von hoher Qualität zu erbringen und legt großen Wert auf die Zufriedenheit ihrer Mandanten. Unsere Kanzlei wird immer alles daransetzen, Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten. Dennoch ist es möglich, dass Sie über einen bestimmten Aspekt unserer Dienstleistung eine Beanstandung haben. Nachstehend finden Sie Hinweise, wie Sie eine eventuelle Bemängelung vorbringen können. Nach dem unten beschriebenen Verfahren werden wir Ihre Beschwerde prüfen und unser Möglichstes tun, um Ihre Beschwerde innerhalb einer angemessenen Frist zu Ihrer Zufriedenheit zu lösen. ??
1. Diese Beschwerderegelung gilt für jeden Mandatsvertrag zwischen V&A Advocaten und dem Mandanten.
2. Bei einer etwaigen Beschwerde eines Mandanten in Bezug auf den Abschluss und/oder die Ausführung des Mandatsvertrags, über die Qualität der Dienstleistung oder die Höhe einer Kostenberechnung, die keine Beschwerde im Sinne von Paragraph 4 des Advocatenwet [Rechtsanwaltsgesetz] ist, kann der Mandant sich mit seiner Beschwerde an den Beschwerdeprüfer von V&A Advocaten wenden: Herrn Mr. C. Banis, Postbus 23465, 3001 KL Rotterdam, Niederlande (E-Mail: banis@va-advocaten.nl).
3. Wenn die Beschwerde das Verhalten des Rechtsanwalts betrifft, der als Beschwerdeprüfer auftritt, können Sie Ihre Beschwerde dem stellvertretenden Beschwerdeprüfer vorlegen: Herr Mr. M.B. Esseling, Postbus 23465, 3001 KL Rotterdam, Niederlande (E-Mail: esseling@va-advocaten.nl).
4. Eine Beschwerde wird mit größtmöglicher Sorgfalt und Vertraulichkeit behandelt.
5. Der Beschwerdeprüfer setzt denjenigen, gegen den die Beschwerde gerichtet ist, davon in Kenntnis und gibt dem Mandanten/Beschwerdeführer sowie demjenigen, gegen den die Beschwerde gerichtet ist, die Möglichkeit zu einer Erläuterung und wird alle Informationen einholen, die für eine ordnungsgemäße Abwicklung der Beschwerde erforderlich sind.
6. Wenn es einen Grund zu der Annahme gibt, dass die Bearbeitung der Beschwerde mehr als einen Monat in Anspruch nehmen wird, wird der Beschwerdeprüfer dem Mandanten/Beschwerdeführer eine entsprechende Nachricht zukommen lassen. In diesem Fall wird der Beschwerdeprüfer mitteilen, innerhalb welcher Frist der Mandant/Beschwerdeführer mit einer Entscheidung über die Beschwerde rechnen kann.
7. Sollte der Beschwerdeprüfer, der Beschwerdeführer und/oder derjenige, gegen den sich die Beschwerde richtet, solches für erforderlich oder sinnvoll erachten, kann ein klärendes Gespräch anberaumt werden, in dem die Beschwerde gemeinsam erörtert werden kann. Der Beschwerdeprüfer wird die Einladungen zu einem solchen Gespräch verschicken.
8. Der Beschwerdeprüfer informiert den Beschwerdeführer und/oder denjenigen, gegen den die Beschwerde gerichtet ist, in einer begründeten schriftlichen Mitteilung über die Entscheidung, ob die Beschwerde begründet ist.
9. Die Behandlung der Beschwerde ist für den Mandanten/Beschwerdeführer nicht mit Kosten verbunden.
10. Sollte die interne Behandlung der Beschwerde nicht zu einer befriedigenden Lösung führen, kann die Beschwerde innerhalb von 12 Monaten nach der schriftlichen Abwicklung durch V&A Advocaten der Geschillencommissie Advocatuur [vgl. Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft] gemäß den Richtlinien der Geschillencommissie Advocatuur vorgelegt werden. Diese Richtlinien finden sich auf der Website der Schlichtungsstelle oder können unter der Adresse: Postbus 90600, 2509 LP Den Haag, Niederlande, angefordert werden.
11. Auch steht es dem Mandanten/Beschwerdeführer frei, die Beschwerde einem Gericht vorzulegen.
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